Auch Pfarrkuratie, Pfarrverweserei, Vor- oder Ersatzform der Pfarre, wenn ein Bedürfnis nach ihrer Errichtung besteht, aber nicht alle staatskirchen- oder vermögensrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Pfarre erfüllt sind. Gefunden auf https://www.koelner-dom.de/index.php?id=glossar&PHPSESSID=dab2243a45f2c8143